Das BAG entschied in seinem Urteil vom 4.5.2010 – 9 AZR 155/09 – wie folgt: Arbeitsvertragsparteien sind rechtlich nicht gehindert, das zwischen ihnen bereits begründete Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu ändern. Eine rückwirkende „Umwidmung“ oder
Das BAG entschied in seinemUrteil vom19.5.2010 – 5 AZR 253/09 – wie folgt: Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH handelt bei Abschluss seines Anstellungsvertrags als Verbraucher i. S. v. § 13 BGB. Die Möglichkeit der Einflussnahme i. S. v. § 310 Abs. 3
ArbG Köln, Beschluss vom 6.4.2010 - 1 BVGa 21/10SachverhaltI. Die Beteiligten streiten im Rahmen des vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Übersendung von Wahlunterlagen an bestimmte Beschäftigungsgruppen sowie um die Vornahme einer
BAG , Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 163/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 21.10.2008 - Aktenzeichen 22 Sa 35/08; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 01.07.2008 - Aktenzeichen 7 Ca 89/08; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Aus einem
ArbG Berlin, Urteil vom 18.2.2010 - 38 Ca 12879/09 Leitsätze1. Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters im Bereich "Compliance" und Korruptionsbekämpfung wegen von ihm veranlasster Überwachungsmaßnahmen oder Datenabgleichen ist nur zulässig, wenn
VerwG Bremen, Urteil vom 25.3.2010 - 2 K 548/09SachverhaltDie Kläger wollen eine vollständige Einsicht in eine von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geführte Akte zu einem Datenschutzkontrollverfahren im Hinblick auf die
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.6.2010 - 3 Sa 144/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung. Der Kläger ist am ...1955 geboren, also derzeit 55 Jahre alt. Er ist verheiratet, gelernter Modelbauer und
LAG Niedersachsen , Urteil vom 06.08.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 1574/08 (Vorinstanz: ArbG Celle - 1 Ca 130/08 - 2.9.2008 ) Amtliche Leitsätze: 1. Auskunftsansprüche können nach Treu und Glauben bestehen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den
BAG , Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 155/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2008 - Aktenzeichen 18 Sa 785/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 12.02.2008 - Aktenzeichen 93 Ca 10694/07; ) Amtliche Leitsätze: Ein
BAG , Urteil vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 1 AZR 187/09 (Vorinstanz: LAG München vom 11.02.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 598/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 19a Ca 14542/07; ) Amtliche Normenkette: BetrVG § 112 Abs. 1;
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.3.2010 – 2 AZR 468/08 – wie folgt: Die nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG erforderlichen Voraussetzungen einer Altersgruppenbildung müssen vom Arbeitgeber im Prozess dargelegt werden. Er hat aufzuzeigen, welche
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.5.2010 – 1 AZR 187/09 – wie folgt: Haben die Betriebsparteien in einem Sozialplan die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern durch eine Betriebsänderung entstehen, angemessen ausgeglichen, können
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.8.2010 – 17 Sa 537/10 – wie folgt: Das LAG hat die außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Straßenverkehrsamt der Stadt Dortmund bestätigt, die in dem Verdacht steht, Geld aus der Kasse gegen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 1.9.2010 – 5 AZR 700/09 – wie folgt: Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 S. 1
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...