LAG Berlin-Brandenburg , Teilurteil vom 03.06.2010 - Aktenzeichen 15 Sa 166/10 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 23.09.2009 - Aktenzeichen 20 Ca 19044/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die vorformulierte Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach durch die zu
BAG, Beschluss vom 13.8.2010 - 1 AZR 173/09LeitsatzWeder Art. 9 Abs. 3 GG noch § 275 Abs. 3 BGB berechtigen einen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer von der Arbeit fernzubleiben, um an Sitzungen des Ortsvorstands seiner Gewerkschaft
BAG, Beschluss vom 18.5.2010 - 1 ABR 6/09LeitsätzeDer Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Durchführung einer Betriebsvereinbarung verlangen, wenn er selbst Partei der Betriebsvereinbarung ist oder ihm durch die Betriebsvereinbarung eigene
BAG, Urteil vom 22.4.2010 - 2 AZR 991/08SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, aus betrieblichen Gründen ausgesprochenen Kündigung. Die Klägerin trat Anfang des Jahres 2000 in die Dienste der beklagten
BAG , Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 183/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 26.01.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 944/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 5559/07; ) Amtliche Leitsätze: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung
BAG , Beschluss vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 96/08 (Vorinstanz: LAG München vom 04.07.2008 - Aktenzeichen 10 TaBV 118/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 04.06.2007 - Aktenzeichen 12a BV 402/05; ) Amtliche Normenkette: BetrVG § 50 Abs. 1;
BAG , Urteil vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 102/08 (Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein vom 16.01.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 347/07; ) (Vorinstanz: ArbG Kiel - ö.D. 4 Ca 389 a/07 - 11.7.2007 ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Hat ein
BAG , Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 543/09 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 14.05.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 1481/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hannover vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 7 Ca 152/08; ) Amtliche Leitsätze: § 7 Abs. 2a ArbZG lässt
BAG , Urteil vom 25.03.2009 - Aktenzeichen 7 AZR 34/08 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 13 Sa 622/07; ) (Vorinstanz: ArbG Emden - 2 Ca 420/06 - 29.3.2007 ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Die Befristung eines Arbeitsvertrags
BAG , Urteil vom 21.10.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 145/09 (Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt vom 13.01.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 330/08; ) (Vorinstanz: ArbG Magdeburg - 7 Ca 1951/07 - 4.6.2008 ) Amtliche Normenkette: Tarifvertrag vom 23. November 2005
BAG, Urteil vom 23.2.2010 - 2 AZR 554/08SachverhaltDie Parteien streiten - noch - über den Antrag der Beklagten, das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Der im März 1940 geborene Kläger war seit 1.12.1993 bei
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 18.5.2010 – 1 ABR 96/08 – wie folgt: Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine betriebsübergreifende Regelung der Vergütungsstruktur von außertariflichen Angestellten folgt weder aus einem
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.5.2010 – 3 AZR 102/08 – wie folgt: Hat ein Arbeitgeber, der selbst das Bauspargeschäft betreibt, einem bestimmten Personenkreis im Wege der Gesamtzusage zugesagt, deren Bausparguthaben mit 1 % über
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.6.2010 – 10 AZR 543/09 – wie folgt: § 5 Abschn. II des Manteltarifvertrags Chemie trifft eine gegenüber § 5 Abschn. I spezielle abschließende Regelung über die Dauer der Arbeitszeit, indem er die Arbeitnehmer
Der Plan, zum 1.1.2011 zentrale Beitragseinzugsstellen für die Sozialversicherung zu errichten, ist gescheitert. Das Gesetz wurde wieder geändert, das Thema zunächst auf 2012 verschoben. Kritik am Sinn dieses Plans kam zuletzt nicht nur von den
Das VerwG entschied in seinem Urteil vom 30.3.2010 – 2 K 548/09 – wie folgt: Das Gericht stärkte den Schutz von Informanten. Wird in einem Unternehmen mit Daten nachlässig umgegangen und wendet sich ein Beschäftigter vertraulich an die
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 16.6.2010 – 3 Sa 144/10 – wie folgt: Einem langjährig beschäftigten Arbeitnehmer, der mit der Betreuung und Beaufsichtigung von Internatsgästen betraut ist, kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...