BAG , Beschluss vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 85/08 (Vorinstanz: LAG Köln vom 11.06.2008 - Aktenzeichen 3 TaBV 16/08; ) (Vorinstanz: ArbG Siegburg vom 06.02.2008 - Aktenzeichen 3 BV 3/08; ) Amtliche Leitsätze: Ein Arbeitnehmer ist nach § 82
BAG , Urteil vom 16.02.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 118/08 (Vorinstanz: LAG Köln vom 31.10.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 692/07; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 22.03.2007 - Aktenzeichen 1 Ca 10482/06; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Im Bereich der betrieblichen
BGH , Urteil vom 10.05.2010 - Aktenzeichen II ZR 70/09 (Vorinstanz: OLG Frankfurt am Main vom 24.02.2009 - Aktenzeichen 5 U 193/07; ) (Vorinstanz: LG Frankfurt am Main vom 26.10.2007 - Aktenzeichen 3/14 O 89/06; ) Amtliche Leitsätze: Im
LAG Düsseldorf , Urteil vom 01.07.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 996/09 (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 6 Ca 2377/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses verstößt gegen das Verbot in Art. 5 Abs.
LAG Düsseldorf , Urteil vom 18.08.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 650/10 (Vorinstanz: ArbG Wuppertal - Aktenzeichen 12 Ca 9324/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Urlaubsansprüche verjähren in drei Jahren (entgegen BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Juris Rn. 37,
BAG , Urteil vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 1020/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 01.10.2008 - Aktenzeichen 24 Sa 340/08; ) (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 01.10.2008 - Aktenzeichen 24 Sa 742/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.7.2010 – 6 AZR 847/07 – wie folgt: Die dynamische Bezugnahme auf kirchlich-diakonische Arbeitsvertragsregelungen in einem Formulararbeitsvertrag unterliegt der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Ergibt
Das BAG entschied in seinemUrteil vom4.5.2010 – 9 AZR 181/09 – wie folgt: Die Anrechnung von Erschwerniszuschlägen auf Aufstockungsbeträge für das Altersteilzeitentgelt in § 5 Abs. 3 TV ATZ verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3
Das BAG entschied in seinemUrteil vom15.6.2010 – 3 AZR 31/07 – wie folgt: Ein Ersatzaussonderungsrecht nach § 48 InsO setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter eine gegenüber dem Aussonderungsberechtigten wirksameVerfügung getroffen hat. Ist die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.5.2010 – 4 AZR 903/08 – wie folgt: Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.6.2010 – 7ABR 1/09 –wie folgt: Eine Einstellung i. S. v. § 99 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus. Es genügt, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.9.2010 – 6 AZR 180/09 – wie folgt: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.10.2006 (TV-L) sieht eine Vergütung nach Entgeltgruppen und innerhalb der Entgeltgruppen nach fünf bzw. sechs
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.6.2010 – 7 AZR 85/09 – wie folgt: Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nicht nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG gerechtfertigt, wenn die vereinbarte Dauer der Erprobungszeit in keinem angemessenen
Erstmals seit 1949 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird von derzeit e 3750 auf e 3712,50 im Monat heruntergesetzt. Dies resultiert aus dem Bruttoentgelt, das aufgrund der Kurzarbeit gesunken ist.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.9.2010 – 6 AZR 338/09 – wie folgt: § 18 des TVöD vom 13.9. 2005 regelt Rahmen und Grundsätze des ab dem 1.1.2007 einzuführenden Leistungsentgelts. Die Durchführung der Vorschrift setzt im kommunalen Bereich
LAG Bremen , Urteil vom 29.06.2010 - Aktenzeichen 1 Sa 29/10 (Vorinstanz: ArbG Bremen-Bremerhaven vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 8 Ca 8322/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Ausschließlichkeitsanordnung des § 2 Abs. 4 AGG steht nicht einem
BAG , Urteil vom 21.07.2009 - Aktenzeichen 9 AZR 279/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2007 - Aktenzeichen 19 Sa 406/07; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 17.11.2006 - Aktenzeichen 77 Ca 8180/06; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...