Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.3.2010 – 3 AZR 356/08 – wie folgt: Ein Beamter, der sich im dienstlichen Interesse für den Einsatz bei der Deutschen Bahn hat beurlauben lassen mit der Folge, dass ihm die Tätigkeit dort als ruhegehaltsfähig
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 20.4.2010 – 1 ABR 85/08 – wie folgt: Aus dem BetrVG folgt kein genereller Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch. Der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2010 – 2 AZR 554/08 – wie folgt: Der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses steht nicht entgegen, dass das Arbeitsverhältnis zwar erst nach dem gemäß § 9 Abs. 2 KSchG festzusetzenden Zeitpunkt,
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 3.5.2010 – 2 TaBV 90/09 – wie folgt: Ein Einigungsstellenspruch, der einen Arbeitgeber zu Gefährdungsschulungen nach § 12 ArbSchG verpflichtet, bevor konkrete Gefährdungen für den jeweils zu schulenden
BAG , Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 6 AZR 242/09 (Vorinstanz: LAG München vom 03.03.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 110/08; ) (Vorinstanz: ArbG Passau vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 1 Ca 1130/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die
BAG, Urteil vom 20.1.2010 - 7 AZR 542/08SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsvertrags. Die Klägerin war aufgrund von vier befristeten Arbeitsverträgen seit dem 15.3.2000 im Bundesinstitut für A als
LAG Köln , Urteil vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 38/10 (Vorinstanz: ArbG Aachen vom 08.12.2009 - Aktenzeichen 4 Ca 2559/09; ) Amtliche Leitsätze: Kann Urlaub aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums
LAG Köln , Urteil vom 09.07.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 1386/08 (Vorinstanz: ArbG Köln vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 9 Ca 1102/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Gegenüber dem Verlangen eines Arbeitnehmers, seinen Teilzeitvertrag in einen Vollzeitvertrag
BAG , Urteil vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 7 AZR 121/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 17 Sa 1098/08; ) (Vorinstanz: ArbG Münster - 2 Ca 87/08 - 12.6.2008 ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist
BAG , Beschluss vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 85/08 (Vorinstanz: LAG Köln vom 11.06.2008 - Aktenzeichen 3 TaBV 16/08; ) (Vorinstanz: ArbG Siegburg vom 06.02.2008 - Aktenzeichen 3 BV 3/08; ) Amtliche Leitsätze: Ein Arbeitnehmer ist nach § 82
BAG , Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 554/08 (Vorinstanz: LAG Chemnitz vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 174/05; ) (Vorinstanz: ArbG Dresden vom 19.02.1999 - Aktenzeichen 7 Ca 8409/95; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Der
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 23.4.2010 – 13 Sa 2538/09 – wie folgt: Bei einer versuchten Hehlerei von entwendeten Kupferkabeln kann es dahinstehen, auf welche Art und Weise, etwa durch Diebstahl oder Unterschlagung, die Kupferkabel aus dem
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.3.2010 – 7 ABR 95/08 – wie folgt: Nach § 74 Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 BetrVG haben der Betriebsrat und der Arbeitgeber – von den in § 74 Abs. 2 S. 3 Halbs. 2 BetrVG genannten Ausnahmen abgesehen – jede
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 28.1.2010 – 2 AZR 985/08 – wie folgt: § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG ist verfassungsgemäß. Eine Wiedereinsetzung in die abgelaufene Sechsmonatsfrist des § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG ist ausgeschlossen. Diese Frist ist weder
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 5.5.2010 – 7 ABR 97/08 – wie folgt: Voraussetzung für die nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-)Aufgabe ist, dass dem leitenden Angestellten ein eigener
Mit Urteil vom 14.7.2010 - VIII ZR 246/08 - hat der BGH entschieden: Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...