BAG: Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung
BAG , Urteil vom 12.08.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 558/09 (Vorinstanz: LAG Thüringen vom 09.09.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 81/08; ) (Vorinstanz: ArbG Jena vom 05.10.2007 - Aktenzeichen 5 Ca 230/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die Verlagerung einer Dienststelle an einen anderen Ort stellt regelmäßig ein betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung dar, mit der die Versetzung eines Beschäftigten an den neuen Dienstort erreicht werden soll. 2. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG konkretisiert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für das Kündigungsrecht. 3. Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG regelmäßig nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer auf einem - freien - Arbeitsplatz in einer Dienststelle eines anderen Verwaltungszweigs weiterzubeschäftigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: KSchG § 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Buchst. b; Redaktionelle Normenkette: KSchG § 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Buchst. b;
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