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Arbeitsrecht
01.12.2010
Arbeitsrecht
: ELENA-Datenabrufe nur aufgeschoben

Entgegen anderweitiger Meldungen, ist das Projekt ELENA nicht beendet worden. Die Regierung verschiebt den Datenabruf lediglich auf 2014. Seit Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche vorgeschrieben Entgeltdaten von Beschäftigten jeden Monat digital an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Ob die Arbeitgeber dies in den nächsten Monaten für eine gewisse Zeit nicht mehr tun müssen, ist allerdings unklar. Nach dem deutschen Datenschutzrecht dürfen Behörden Daten nur zu einem zuvor klar definierten Zweck speichern (Verbot der Vorratsdatenspeicherung). Andernfalls müssen die Daten eigentlich gelöscht werden. Die Federführung hat nunmehr das BMAS übernommen.

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