BAG: Formunwirksamer Einigungsstellenspruch
BAG , Beschluss vom 14.09.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 30/09 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 09.02.2009 - Aktenzeichen 8 TaBV 70/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hameln - 2 BV 8/07 - 16.6.2008 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ein vom Vorsitzenden der Einigungsstelle nicht unterzeichneter Einigungsstellenspruch ist unwirksam. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 76; Gemeinsamer Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der niedersächsischen Metallindustrie (vom 17. Oktober 1994 i.d.F. vom 23. November 2006) § 30;
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