Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2010 – 2 AZR 656/08 – wie folgt: § 15 Abs. 5 S. 1 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, im Fall der Stilllegung einer Betriebsabteilung dem dort beschftigten Mandatsträger eine möglichst gleichwertige
Das BAG entschied in seinem Urteil vom1 6.3.2010 – 3 AZR 31/09 – wie folgt: Der Arbeitgeber kann sich bei der Ausübung seines Weisungsrechts dahingehend selbst binden, dass er dem Arbeitnehmer eine bestimmte Aufgabe überträgt,wenn der eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.5.2010 – 7 AZR 728/08 – wie folgt: Nach § 21b BetrVG bleibt ein Betriebsrat im Falle der Stilllegung so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungsgrund
Der Bundesrat verabschiedete am 9.7.2010 einstimmig die sog. Job-Center-Reform, nachdem das BVerfG die „Mischverwaltung“ im Jahr 2007 für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dieser Grundgesetzänderung sind die Zusammenarbeit von Bundesagentur für
Kennzeichnend für die Gesundheitsreform sind ein festgeschriebener Arbeitgeberbeitrag, höhere Zusatzbeiträge für Mitglieder und ein Sozialausgleich in Härtefällen. Diesen haben die Unternehmen dann durchzuführen, wenn der durchschnittliche
Kennzeichnend für die Gesundheitsreform sind ein festgeschriebener Arbeitgeberbeitrag, höhere Zusatzbeiträge für Mitglieder und ein Sozialausgleich in Härtefällen. Diesen haben die Unternehmen dann durchzuführen, wenn der durchschnittliche
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 17.6.2010 – 2 Ca 1648/10 – wie folgt: Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubs wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.7.2010 – 3 AZR 317/08 – wie folgt: Nach § 4 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist die Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung zulssig. Die Ausbildung hat grundstzlich in
BAG , Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 301/09 (Vorinstanz: LAG München vom 27.02.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 807/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 13 Ca 6947/06; ) Amtliche Leitsätze: Die in § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB
BAG, Beschluss vom 27.1.2010 - 4 AZR 549/08 (A)SachverhaltA. Die Parteien streiten über einen tariflichen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Zahlung eines Aufschlags zur Urlaubsvergütung. Der Kläger, Mitglied des Marburger Bundes, war vom 1.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.4.2010 - 13 Sa 2538/09 LeitsatzBei einer versuchten Hehlerei von entwendeten Kupferkabeln kann es dahinstehen, auf welche Art und Weise, etwa durch Diebstahl oder Unterschlagung, die Kupferkabel aus dem Gewahrsam
LAG Köln , Beschluss vom 03.05.2010 - Aktenzeichen 2 TaBV 90/09 (Vorinstanz: ArbG Köln vom 02.10.2009 - Aktenzeichen 5 BV 424/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Ein Einigungsstellenspruch, der einen Arbeitgeber zu Gefährdungsschulungen nach § 12 ArbSchG
BAG , Beschluss vom 17.03.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 95/08 (Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein vom 30.09.2008 - Aktenzeichen 2 TaBV 25/08; ) (Vorinstanz: ArbG Lübeck vom 15.04.2008 - Aktenzeichen 3 BV 165/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Von dem in § 74
BAG , Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 656/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 244/08; ) (Vorinstanz: ArbG Minden - 1 Ca 1073/07 - 13.12.2007 ) Amtliche Leitsätze: Wird ein Betriebsratsmitglied in einer
BAG , Urteil vom 16.03.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 31/09 (Vorinstanz: LAG Bremen vom 23.10.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 31/08; ) (Vorinstanz: ArbG Bremen-Bremerhaven vom 21.11.2007 - Aktenzeichen 11 Ca 11047/07; ) Amtliche Leitsätze: Bindet der
BAG, Urteil vom 5.5.2010 - 7 AZR 728/08Leitsätze1. Betriebsratsmitglieder haben auch im Restmandat keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Betriebsratstätigkeit. Für die nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse zur Erfüllung ihrer
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...