: Stellungnahme des Bundesrates zum Beschäftigtendatenschutzgesetz
Der Bundesrat hat sich am 5.11.2010 abschließend mit dem geplanten „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ befasst und verlangt Verbesserungen an dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung die Rechtssicherheit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöhen möchte. Insbesondere wird gefordert, „die Verständlichkeit der Bestimmungen zu erhöhen, da diese – vor allem für den juristischen Laien – nur schwer zu verstehen sind“. Auch müsse bzgl. der Videoüberwachung am Arbeitsplatz geregelt werden, dass auch eine Überwachung der Pausen- und Ruheräume unzulässig ist. Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung nach dem Willen der Länder „Fragen des Konzerndatenschutzes“ einbringen und „in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf zu konzerninternen Datenübermittlungen“ vorlegen.
(PM Bundesrat vom 5.11.2010)