Welche Bedeutung der vereinbarten Anrechnung von bei anderen Arbeitgebern abgeleisteten Zeiten zukommt, ist durch Auslegung nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne
Versorgungsordnungen können so angelegt sein, dass anhand der Beitragsbemessungsgrenze und der damit verbundenen Begrenzung der gesetzlichen Altersversorgung ein Versorgungsbedarf zugrunde gelegt und zumindest teilweise ausgeglichen wird. Legt eine
Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für dessen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Das gilt auch, wenn
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BAG, Urteil 14.01.2009 - 3 AZR 900/07 Zum Volltext des UrteilsLeitsätze:1. Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des
Für einen Betriebsübergang muss die „organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit“ ihre Identität bewahren (Art. 1 Nr. 1 Buchst. b RL 2001/23/EG). Dabei ist nicht so sehr auf die
Werden im Arbeitsvertrag Teile eines Tarifvertrags in Bezug genommen, die das betroffene Arbeitsverhältnis umfassend regeln, ist dies weder unklar, mehrdeutig noch intransparent. Eine solche Verweisungsklausel benachteiligt den Arbeitnehmer nicht
Ob Krankengeld bei Prüfung der Prozesskostenhilfeberechtigung als Erwerbseinkommen zu behandeln ist mit der Folge, dass der daran geknüpfte Freibetrag in Ansatz gebracht wird, richtet sich danach, ob es auf einer Krankenversicherungspflicht als
BAG, Urteil vom 23.4.2009 - 6 AZR 516/08LeitsätzeDer Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung nicht verpflichtet, dem Personalrat Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für
EuGH, Urteil vom 18.6.2009 - C-88/08 - David Hütter gegen Technische Universität GrazLeitsatzDie Art. 1, 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung
Ein Sozialplan kann regeln, dass die Abfindungshöhe mit zunehmender Betriebszugehörigkeit ansteigt. Die damit verbundene mittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. Ein Sozialplan kann auch vorsehen, dass
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...