Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. War der
Hessisches LAG, Urteil vom 31.10.2008 - 10 Sa 2096/06, rkr. Leitsätze des Autors1. Eine den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligende Versetzungsklausel in einem vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag ist so auszulegen, dass sie wirksam ist
Verlangt eine tarifliche Ausschlussklausel die fristgebundene Klageerhebung im Falle der „Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“, kommt es im Zweifel auf die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt
Orientierungssätze: Eine schwangere Arbeitnehmerin muss die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 MuSchG grundsätzlich innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist gerichtlich geltend machen. Die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG läuft auch an, wenn
Orientierungssätze: Wie die versprochene Leistung einzuordnen ist, richtet sich allein danach, ob die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zusage muss einem Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht
BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 784/07------------------------------------------------------- Leitsätze Die individualvertragliche Bezugnahme eines Tarifvertrages begründet nicht dessen tarifrechtliche Geltung und kann daher nicht zu einer
BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 54/07 ------------------------------------------------------- Leitsätze des BearbeitersWurde bei Altersteilzeit im Blockmodell die Arbeitsphase vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, sind die Vergütungsansprüche des
Die Ansprüche auf Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums sowie darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist, § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG. Ist
Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der
Nach Ablauf eines Tarifvertrages gelten dessen Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Über diesen Gesetzeswortlaut hinaus kann eine „andere Abmachung“ in Form einer einzelvertraglichen Vereinbarung,
Das Verschulden eines (Prozess-)Bevollmächtigten an der Versäumung der gesetzlichen Klagefrist (§ 4 Satz 1 KSchG) bei einer Kündigungsschutzklage ist dem klagenden Arbeitnehmer nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen. BAG-Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 AZR
Haben die zuständigen Tarifvertragsparteien ein Regelungswerk vereinbart, das sie als „Tarifvertrag“ bezeichnen und enthält das Regelungswerk die für einen Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit typischen Vorschriften, ist grundsätzlich davon
BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 1/08------------------------------------------------------- Leitsätze 1. Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem vorformulierten Arbeitsvertrag ausdrücklich die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu, so ist eine
BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 855/07------------------------------------------------------- Orientierungssätze Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist unwirksam, wenn Grund für die Befristung ein Betriebs(teil)übergang i. S. d. § 613a BGB ist.
BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 970/06------------------------------------------------------- Leitsatz:Ein Anspruch des Betriebsrentners gegen die Pensionskasse (PK) auf Überschussbeteiligung besteht nur, wenn ein Überschuss nach satzungsgemäßer
BAG, Urteil vom 18.9.2008 - 2 AZR 827/06------------------------------------------------------- Orientierungssätze des Bearbeiters:Der schwerwiegende Verstoß eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers gegen Nebenpflichten im
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...