Die auf dem Dritten Weg zustande gekommenen Arbeitsrechtsregelungen sind keine Tarifverträge iSd. § 14 Abs. 2 Satz 3, § 22 Abs. 1 TzBfG, durch die zuungunsten der Arbeitnehmer von der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bestimmten Höchstdauer für den
Führt das freiwillige Ausscheiden von Arbeitnehmern nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste dazu, dass Kündigungen einzelner, in der Namensliste aufgeführter Arbeitnehmer vermieden werden, liegt darin keine wesentliche Änderung der
Es ist sehr zweifelhaft, ob es bei der bisherigen Auslegung bleiben kann, dass arbeitgeberseitige Eingruppierungsrichtlinien im Bereich des öffentlichen Dienstes trotz arbeitvertraglicher Inbezugnahme und damit Vereinbarung nach den Regeln des BGB
LAG Bremen, Beschluss vom 4.6.2009 - 3 TaBV 4/09Leitsatz 1. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat die zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu
BAG, Urteil vom 30.9.2008 - 1 AZR 684/07LeitsätzeDie Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanabfindungen die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs einer Altersrente anspruchsmindernd berücksichtigen. Darin liegt kein Verstoß gegen den
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 14.01.2009 Aktenzeichen: 5 AZR 175/08 Rechtsgebiete: TV ERA-Anpassungsfonds Vorschriften: TV ERA-Anpassungsfonds vom 19. Dezember 2003 idF vom 15. September 2004 für die Metall- und
Gericht: Bundesarbeitsgericht Beschluss verkündet am 18.03.2008 Aktenzeichen: 1 ABR 77/06 Rechtsgebiete: BetrVG Vorschriften: BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 3 Die teilweise Stilllegung eines Betriebs ist keine Spaltung iSv. § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG.
Nach der Rechtsprechung des Senats bildet zwar häufig die gesamte Tätigkeit eines Sozialarbeiters einen Arbeitsvorgang im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT, insbesondere wenn sie eine Leitungstätigkeit oder die Beratung, Betreuung uä.
Eine Gewerkschaft legt den Umfang ihrer Tarifzuständigkeit in ihrer Satzung selbst und autonom fest. Sie kann ihren Zuständigkeitsbereich durch Satzungsänderung jederzeit neu bestimmen. Satzungsregelungen über den Zuständigkeitsbereich einer
Setzt die Begründetheit des Anspruchs nach der höheren Vergütungsgruppe nicht denknotwendig die Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren Vergütungsgruppe voraus und ist die höhere Vergütungsgruppe damit keine echte Aufbaufallgruppe, umfasst die
Die in § 1 Abs. 3 NV Bühne genannten Berufsgruppen der Bühnentechniker sind Bühnenkünstler iSv. § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist,
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 20.3.2009 – 6 Sa 283/08 – wie folgt: Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist entscheidend, dass die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein muss. Vorliegend
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...