BAG, Urteil vom 19.2.2009 - 2 AZR 286/07SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und einen von der Klägerin hilfsweise geltend gemachten Abfindungsanspruch. Die am 23.6.1967 geborene
Mit einem Grundsatzurteil vom 15. 9.2009 - 3 AZR 17/09 - hat das BAG entschieden, dass bei der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gezillmerte Verträge nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG
Erfolgt die Aus- oder Weiterbildung eines schwerbehinderten Menschen nicht im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, ist allein die Gewährung eines Zuschusses zur
Mit Urteil vom 2.9.2009 - 7 AZR 162/08 - entschied das BAG: Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die für eine befristete
Mit der Verweisung in § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA auf § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT ist zugleich die Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 7 BAT in Bezug genommen. Die Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA kann auch noch
BAG, Beschluss vom 23.10.2008 - 2 ABR 59/07-------------------------------------------------------Leitsätze des BearbeitersVerstößt der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gegen seine Organpflichten, kommt als Sanktion vor allem die Abberufung aus
BAG, Beschluss vom 10.3.2009 - 1 ABR 93/07 -------------------------------------------------------Leitsätze der Bearbeiter1. Für die Erfüllung des Schriftlichkeitsgebots im Falle der Zustimmungsverweigerung im Rahmen der Mitbestimmung bei personellen
Beschäftigt ein privater Arbeitgeber einen ihm nach § 123a Abs. 2 BRRG unbefristet zugewiesenen, bislang im Angestelltenverhältnis befristet beschäftigten Beamten über das Fristende hinaus weiter, so liegt darin eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
BAG, Urteil vom 10.3.2009 - 1 AZR 55/08-------------------------------------------------------Leitsätze:1. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen,
BAG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08-------------------------------------------------------ORIENTIERUNGSSATZFür die Satzung einer nach dem Berufsgruppenprinzip organisierten Gewerkschaft gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen.
BAG, Urteil vom 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 -------------------------------------------------------LEITSÄTZE 1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist,
BAG, Urteil vom 23.04.2009 - 6 AZR 263/08 -------------------------------------------------------LEITSATZ DER BEARBEITERINEine einzelvertragliche Erweiterung des dem Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung zustehenden
Mit Urteil vom 10.9.2009 - Rs. C-269/07 - hat der EuGH entschieden, dass Grenzgänger und Ruheständler im Ausland von der staatlich geförderten Riester-Rente nicht ausgeschlossen werden dürfen. Insoweit verstoße die jetzige Regelung gegen das Recht
Ob eine andere Person nach § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-Bund iVm. § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT/BAT-O ortszuschlagsberechtigt ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005. § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Bund dient
Sieht ein Tarifvertrag neben dem Zeit- und dem Akkordlohn auch Prämienlohn alsgleichberechtigte Lohnform vor, so unterliegt die Abschaffung des durch Betriebsvereinbarungeingeführten Prämienlohns der Mitbestimmung des Betriebsrats nach§ 87 Abs. 1 Nr.
BAG, Urteil vom 9.12.2008 - 3 AZR 384/07-------------------------------------------------------LEITSÄTZE 1. Nur soweit bei Eintritt eines Sicherungfalls bereits unverfallbare Anwartschaften erdient sind, gehen diese auf den PSVaG als Träger der
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...