Das Tarifpaket der Bundesregierung wurde am 5.6.2014 in erster Lesung im Bundestag beraten (vgl. hib-Meldung). Es liegt der Entwurf für das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz als Drucksache (18/1558) vor.
Das ArbG Berlin hat mit Urteil vom 5.6.2014 – 42 Ca 1530/14 – wie folgt entschieden: Die Beklagte finanziert Volontariatsstellen bei der „taz.die tageszeitung“. Sie schrieb eine dieser Stellen ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund aus ...
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...