BAG: Vergütung Teilzeitbeschäftigter - Einzelhandel NRW
Das BAG hat mit Urteil vom 25.6.2014 - 5 AZR 556/13 - entschieden:
Nach § 10 Abs. 5 MTV bemisst sich das Monatsgehalt einer Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel Nordrhein-Westfalens nach der Formel tarifliches Entgelt einer (vergleichbaren) Vollbeschäftigten x vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten : 37,5 (= tarifliche Wochenarbeitszeit der Vollbeschäftigten). Ist mit der Teilzeitbeschäftigten eine Monatsarbeitszeit vereinbart, ist diese für die Anwendung des § 10 Abs. 5 MTV durch Division mit der Zahl 4,347 in eine wöchentliche Arbeitszeit umzurechnen.