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Arbeitsrecht
10.09.2009
Arbeitsrecht
BAG: Berufung

Stützt das Erstgericht eine der Klage stattgebende Entscheidung auf mehrere, voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und darlegen, warum die einzelnen selbständig tragenden Erwägungen die Entscheidung nicht rechtfertigen. Der Berufungsführer muss nicht zu allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in der Berufungsbegründung umfassend Stellung nehmen. Ausreichend ist es, wenn sich die Berufungsbegründung mit einem einzelnen, den ganzen Streitgegenstand betreffenden Streitpunkt befasst. Vom Berufungsführer kann nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Erstgericht in diesem Punkt selbst aufgewandt worden ist.

BAG-Entscheidung vom 28.5.2009 - 2 AZR 223/08.

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