BAG: Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist eine Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt und damit zulässig, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und der Arbeitnehmer entsprechend beschäftig wird. Diesen Anforderungen genügt es nicht, wenn im Haushaltsplan vermerkt ist, dass die betreffende Stelle zukünftig wegfällt (sog. kw-Vermerk; „kw" bedeutet „künftig wegfallend"). BAG, Urteil vom 2.9.2009 - 7 AZR 162/08 (BAG PM 89/09)