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Arbeitsrecht
04.09.2009
Arbeitsrecht
BAG: Gewerkschaftswerbung per E-Mail (Entscheidungsreport)

BAG, -Urteil vom 20.1.2009 - 1 AZR 515/08

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Leitsatz


Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Wolfgang Lipinski, RA/FAArbR und Partner, Sarah Reinhardt, RAin, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltgesellschaft mbH, München


Zum Entscheidungsreport

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