BAG: Gewerkschaftswerbung per E-Mail (Entscheidungsreport)
BAG, -Urteil vom 20.1.2009 - 1 AZR 515/08
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Leitsatz
Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Wolfgang Lipinski, RA/FAArbR und Partner, Sarah Reinhardt, RAin, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltgesellschaft mbH, München
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