BAG: Rechtsweg
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gibt die mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - 5 AZB 43/07 - vertretene Rechtsauffassung zum Rechtsweg für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters nicht auf. Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für eine vom Arbeitnehmer gegen den Insolvenzverwalter erhobene leugnende Feststellungsklage, mit der der Arbeitnehmer festgestellt wissen will, dass er aus keinem rechtlichen Grund die Rückzahlung vor Insolvenzeröffnung erhaltenen Lohnes schuldet.
BAG-Entscheidung vom 15.7.2009 - GmS-OGB 1/09.