BAG: Erschwerniszulage
Der Begriff der Betriebsstörung in Nr. 5 Buchst. d des Erschwerniszulagenkatalogs zu § 7 Abs. 1 ZTV ist einschränkend auszulegen. Er umfasst nicht eine geplante Stromabschaltung und Gleissperrung, während derer sog. Masterdungen ersetzt werden, da diese Arbeiten nicht mit einer besonderen Gefahrenlage verbunden sind.
BAG-Entscheidung vom 8.7.2009 - 10 AZR 671/08.