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Arbeitsrecht
18.11.2010
Arbeitsrecht
ArbG Berlin: Fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.9.2010 – 1 CA 5421/10 – wie folgt: Einem als Verkäufer mit Kassentätigkeit seit 17 Jahren beschäftigten Angestellten war zur Last gelegt worden, manuell Pfandbons erstellt zu haben, ohne dass dem ein tatsächlicher Kassiervorgang gegenüber gestanden hätte, und das entsprechende Geld an sich genommen zu haben. Das Arbeitsgericht hat einen diesbezüglichen dringenden Verdacht als gegeben angesehen und dabei unter anderem auch darauf abgestellt, dass der Angestellte gegenüber dem Arbeitgeber und im Prozess jeweils wechselnde Darstellungen des Sachverhalts abgegeben habe, so dass sein gesamtes Vorbringen als unglaubwürdig erschienen sei. In der Interessenabwägung seien zwar die 17 Jahre Beschäftigungszeit insbesondere nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Angestellten zu berücksichtigen gewesen. Jedoch habe maßgeblich gegen ihn gesprochen, dass er als Verkäufer mit Kassiertätigkeit im originären Kernbereich seiner Tätigkeit derartige dringende Verdachtsmomente gesetzt habe. Auch der relativ geringe Schadensbetrag (2,00 EUR und 4,06 EUR) könne nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
(PM ArbG Berlin vom 5.11.2010)
Vgl. hierzu demnächst den Kommentar von Kornbichler.

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