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Arbeitsrecht
17.11.2010
Arbeitsrecht
LAG Hamm: Fristlose Kündigung wegen Verzehr von Pommes und Frikadellen

Das LAG entschied in seinem Urteil vom4.11.2010 – 8 Sa 711/10 – wie folgt: Es erklärte die fristlose Kündigung wegen des Verzehrs von Pommes und Frikadellen für unwirksam. Dabei sind insbesondere die 19-jährige Betriebszugehörigkeit und der Umstand, dass der Kläger nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nur noch außerordentlich kündbar ist, zu berücksichtigen. Aber auch die von der Beklagten vorgetragene Weigerung des Klägers ins Büro zu kommen, kann die fristlose Kündigung nicht rechtfertigen. Zudem hätte als milderes Mittel zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen, die dem Kläger als letzte Warnung die Möglichkeit gegeben hätte, das behauptete Verhalten zu überdenken.

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