BVerwG: Bewerberauswahl zum Oberlandesgerichtspräsidenten
Das BVerwG entschied in seinem Urteil vom 4.11.2010 – BVerwG 2 C 16/09 – wie folgt: Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Der Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen.
(PM BVerwG 4.11.2010)