BAG: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
BAG , Beschluss vom 14.07.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 80/08 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 02.09.2008 - Aktenzeichen 9 TaBV 8/08; ) (Vorinstanz: ArbG Duisburg - 4 BV 104/07 - 7.12.2007 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BetrVG § 40 Abs. 2;
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