BAG: Vorverträge bei Wettbewerbsverboten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.7.2010 – 10 AZR 291/09 – wie folgt: Vorverträge sind auch bei Wettbewerbsverboten im Grundsatz zulässig. Ein Vorvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zum Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf Verlangen des Arbeitgebers verpflichtet, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die dem Arbeitgeber eingeräumte Option nicht auf den Zeitpunkt bis zum Ausspruch einer Kündigung oder bis zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags beschränkt wird. Dem hiernach unzulässigen Vorvertrag kommen die Wirkungen eines unverbindlichen Wettbewerbsverbots zu. Der Arbeitnehmer kann zwischen Wettbewerbsfreiheit ohne Karenzentschädigung und Wettbewerbsenthaltung zu den Bedingungen des Vorvertrags wählen.