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Arbeitsrecht
10.11.2010
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung einer Betriebsvereinbarung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.7.2010 – 1 AZR 67/09 – wie folgt: Übernehmen die Betriebsparteien den Inhalt einer gesetzlichen Vorschrift ganz oder teilweise, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie deren Verständnis auch zum Inhalt der betrieblichen Regelung machen wollen, soweit sich aus der Betriebsvereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt.

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