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Arbeitsrecht
12.11.2010
Arbeitsrecht
: Insolvenzgeldumlage auf „Null“

Die Umlage zur Insolvenzgeldversicherung soll 2011 auf 0,0 % reduziert werden. Der monatliche Umlagesatz beläuft sich noch bis 31.12.2010 auf 0,41 %, die aus dem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer zu berechnen sind. Der Umlagesatz ist derart zu bemessen, dass die Einnahmen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Insolvenzereignisse für das folgende Kalenderjahr ausreichen, um die voraussichtlichen Aufwendungen zu decken. Die für 2011 geplante „Nullnummer“ bei dieser Umlage ist daher auf die überraschende konjunkturelle Aufhellung im Jahr 2010 zurückzuführen.

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