Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.5.2010 – 4 AZR 903/08 – wie folgt: Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.6.2010 – 7ABR 1/09 –wie folgt: Eine Einstellung i. S. v. § 99 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus. Es genügt, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.9.2010 – 6 AZR 180/09 – wie folgt: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.10.2006 (TV-L) sieht eine Vergütung nach Entgeltgruppen und innerhalb der Entgeltgruppen nach fünf bzw. sechs
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.6.2010 – 7 AZR 85/09 – wie folgt: Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nicht nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG gerechtfertigt, wenn die vereinbarte Dauer der Erprobungszeit in keinem angemessenen
Erstmals seit 1949 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird von derzeit e 3750 auf e 3712,50 im Monat heruntergesetzt. Dies resultiert aus dem Bruttoentgelt, das aufgrund der Kurzarbeit gesunken ist.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.9.2010 – 6 AZR 338/09 – wie folgt: § 18 des TVöD vom 13.9. 2005 regelt Rahmen und Grundsätze des ab dem 1.1.2007 einzuführenden Leistungsentgelts. Die Durchführung der Vorschrift setzt im kommunalen Bereich
LAG Bremen , Urteil vom 29.06.2010 - Aktenzeichen 1 Sa 29/10 (Vorinstanz: ArbG Bremen-Bremerhaven vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 8 Ca 8322/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Ausschließlichkeitsanordnung des § 2 Abs. 4 AGG steht nicht einem
BAG , Urteil vom 21.07.2009 - Aktenzeichen 9 AZR 279/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2007 - Aktenzeichen 19 Sa 406/07; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 17.11.2006 - Aktenzeichen 77 Ca 8180/06; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:
BAG, Urteil vom 19.5.2010 - 4 AZR 903/08Sachverhalt1 Die Parteien streiten über die zutreffende Umgruppierung des Klägers von der Entgeltordnung des Vergütungs-Rahmentarifvertrages Bodenpersonal vom 29. April 1989 (VRTV 1989) in die des
BAG , Urteil vom 22.07.2010 - Aktenzeichen 6 AZR 847/07 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 13.07.2007 - Aktenzeichen 3/6 Sa 177/07; ) (Vorinstanz: ArbG Darmstadt vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 3 Ca 123/06; ) Amtliche Leitsätze: 1. Bei der
BAG , Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 181/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 15.01.2009 - Aktenzeichen 26 Sa 1729/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 10.07.2008 - Aktenzeichen 24 Ca 5208/08; ) Amtliche Normenkette: GG Art. 3; GG
BAG , Beschluss vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 1/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 30.10.2008 - Aktenzeichen 15 TaBV 245/08; ) (Vorinstanz: ArbG Essen vom 04.06.2008 - Aktenzeichen 4 BV 18/08; ) Amtliche Leitsätze: Die Aufnahme eines zur
BAG , Urteil vom 02.06.2010 - Aktenzeichen 7 AZR 85/09 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 58/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 22.04.2008 - Aktenzeichen 25 Ca 22/08; ) Amtliche Normenkette: TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5;
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 14.5.2010 – 4 Sa 1257/09 – wie folgt: Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 22.7.2010 – 6 AZR 78/09 – wie folgt: Freizeitausgleich bedeutet, bezahlte Freizeit zu erhalten, statt Arbeitszeit ableisten zu müssen. Freizeitausgleich i. S. d. § 12 Abs. 4 S. 1 TV-Ärzte/VKA liegt danach
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.4.2010 – 9 AZR 36/09 – wie folgt: Eine vorformulierte Klausel, die inhaltlich der Regelung in § 106 S. 1 GewO entspricht, unterliegt nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Sie stellt
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...