BAG: Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.7.2010 – 6 AZR 847/07 – wie folgt: Die dynamische Bezugnahme auf kirchlich-diakonische Arbeitsvertragsregelungen in einem Formulararbeitsvertrag unterliegt der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Ergibt die Auslegung einer solchen Bezugnahmeklausel, dass sie nur Arbeitsvertragsregelungen erfasst, die auf dem Dritten Weg ordnungsgemäß zustande gekommen sind, benachteiligt die Klausel den Arbeitnehmer nicht unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.