Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2010 – 3 AZR 225/08 – wie folgt: Welche Rechtsqualität und welchen Umfang eine Ausgleichsklausel hat, ist durch Auslegung nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Als rechtstechnische Mittel zur
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.3.2010 – 1 ABR 82/08 – wie folgt: Ein die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats begründendes zwingendes Erfordernis einer unternehmenseinheitlichen Regelung kann darauf beruhen, dass der Arbeitgeber im
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.5.2010 – 3 AZR 373/08 – wie folgt: Bei der Auslegung vom Arbeitgeber einseitig gestellter Arbeitsbedingungen ist wie folgt zu unterscheiden: Handelt es sich nicht um für eine Vielzahl von Verträgen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.7.2010 – 10 AZR 21/09 – wie folgt: Durch Gesetz vom 21.11.2007 gliederte das Land Nordrhein- Westfalen die Versorgungsverwaltung in die allgemeine Verwaltung ein und löste die Versorgungsämter zum 1.1.2008
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 14.7.2010 – 7 ABR 80/08 – wie folgt: Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener
Am 28.10.2010 um 10.00 Uhr veranstaltet der Verein zur Förderung der Arbeitsrechtsvergleichung und des internationalen Arbeitsrechts e. V. und das Institut für Arbeitsrecht der Universität Göttingen das diesjährige Forum für Arbeitsrecht.
BAG , Urteil vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 751/08 (Vorinstanz: LAG Thüringen vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 367/06; ) (Vorinstanz: ArbG Suhl vom 27.07.2006 - Aktenzeichen 5 Ca 15/06; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Regelmäßig liegt im
BAG, Urteil vom 23.6.2009 - 2 AZR 474/07Leitsätze1. Ist eine Verdachtskündigung als solche mangels Anhörung des Arbeitnehmers unwirksam, hat der Tatsachenrichter stets zu prüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgetragenen Verdachtsmomente geeignet sind,
ArbG Berlin , Urteil vom 18.02.2010 - Aktenzeichen 38 Ca 12879/09 Amtliche Leitsätze: 1. Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters im Bereich "Compliance" und Korruptionsbekämpfung wegen von ihm veranlasster Überwachungsmaßnahmen oder
BAG , Urteil vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 691/08 (Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein vom 17.7.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 159/08; ) (Vorinstanz: ArbG Lübeck vom 2.4.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 3139/07; ) Amtliche Normenkette: BGB § 133; BGB §
BAG , Urteil vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 225/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 10.10.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 797/07; ) (Vorinstanz: ArbG Münster - 3 Ca 1872/06 - 27.3.2007 ) Amtliche Leitsätze: 1. Gesamterledigungsklauseln sind im Regelfall
BAG , Urteil vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 373/08 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 25.01.2008 - Aktenzeichen 25 Sa 888/07; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 48 Ca 17086/06; ) Amtliche Leitsätze: 1. Eine Berufung
BAG , Beschluss vom 23.03.2010 - Aktenzeichen 1 ABR 82/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 19.06.2008 - Aktenzeichen 5 TaBV 225/07; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 08.05.2007 - Aktenzeichen 5 BV 793/06; ) Amtliche Leitsätze: Das
Die Daten der EU-Bürger sollen bei der Terrorbekämpfung besser geschützt werden. Einen entsprechenden Vertragsentwurf mit den USA hat die Europäische Kommission gebilligt. Laut Innenkommissarin Cecilia Malmström hat die Europäische Kommission mit der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2010 – 9 AZR 44/09 – wie folgt: Geschäftsführer einer GmbH haften grundsätzlich nicht persönlich. Ihre Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist nach § 13 Abs. 2 GmbHG auf das Gesellschaftsvermögen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.4.2010 – 10 AZR 288/09 – wie folgt: Ein Wettbewerbsverbot ist nach § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB für den Arbeitnehmer insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des
Das BAG entschied in Urteil vom 18.3.2010 – 8 AZR 77/09 – wie folgt: Will eine Gemeinde die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten deshalb nur mit einer Frau besetzen, weil zur Erbringung eines Teils der Tätigkeiten (z.B.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...