BAG: Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei betriebsübergreifender Regelung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 18.5.2010 – 1 ABR 96/08 – wie folgt: Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine betriebsübergreifende Regelung der Vergütungsstruktur von außertariflichen Angestellten folgt weder aus einem tarifersetzenden Charakter einer solchen Ordnung noch aus einem vom Arbeitgeber unternehmensweit zur Verfügung gestellten Gesamtbudget für die Vergütung dieser Arbeitnehmer.