Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.6.2010 – 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10 – wie folgt: Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27.1.2010 dargelegten
Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom 14.4.2010 – 1 BvL 8/08 – wie folgt: § 17 S. 1 HVFG führt zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse 1995 von der Stadt auf den LBK Hamburg übergeleitet
BAG , Urteil vom 19.01.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 191/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 19 Sa 1398/07; ) (Vorinstanz: ArbG Hamm vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 4 Ca 399/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Übergangsvorschrift des Art.
BAG , Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 296/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 18.02.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 102/08; ) (Vorinstanz: ArbG Karlsruhe vom 05.09.2008 - Aktenzeichen 9 Ca 189/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG , Urteil vom 28.01.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 764/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 16 Sa 544/08; ) (Vorinstanz: ArbG Herford vom 30.10.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 749/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Eine mittelbare Benachteiligung
BAG, Urteil vom 17.3.2010 - 7 AZR 843/08SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Dezember 2007 geendet hat. Die Klägerin war auf der Grundlage eines nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG befristeten
BAG, Beschluss vom 14.4.2010 - 7 ABR 91/08SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Eingruppierung einer Arbeitnehmerin. Die Arbeitgeberin, die in ihrem Betrieb mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer
BAG, Beschluss vom 17.2.2010 - 7 ABR 81/09SachverhaltA. Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 2. beteiligte Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitgeberin ist ein bundesweit
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.6.2010 - 6 Sa 225/10 Leitsätze1. Für einen Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ATG Voraussetzung, dass die Altersteilzeit nahtlos an den
ArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.6.2010 - 2 Ca 1648/10 Leitsätze1. Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.6.2010 - 6 TaBV 901/10 LeitsatzFür die Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle kommt es nicht darauf an, welcher Beteiligte seinen Vorschlag zuerst gemacht oder bei Gericht angebracht hat. Vielmehr
LAG Baden-Württemberg , Urteil vom 29.04.2010 - Aktenzeichen 11 Sa 64/09 (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 21.07.2009 - Aktenzeichen 7 Ca 198/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Auch in einem in Folge Bezugs einer Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit ruhenden
BAG, Beschluss vom 23.6.2010 - 10 AS 2/10LeitsatzDer Zehnte Senat schließt sich der Auffassung des Vierten Senats an, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, nach
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.2.2010 – 7 ABR 89/08 – wie folgt: Verlangt ein nach § 78a Abs. 1 BetrVG geschützter Auszubildender gemäß § 78a Abs. 2 S. 1 BetrVG vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so kann dieser verpflichtet sein,
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 20.1.2010 – 7 ABR 39/08 – wie folgt: Wahlvorschläge für die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der zweiwöchigen Einreichungsfrist mit den eigenhändigen Unterschriften der den
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.5.2010 – 6 AZR 148/09 (A) – wie folgt: In der Rechtsprechung des EuGH ist grundsätzlich anerkannt, dass Berufserfahrung honoriert werden darf, wenn sie den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...