Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2010 – 9 AZR 52/09 – wie folgt: Referenzzeitraum für die Berechnung der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (unstete Entgeltbestandteile) bei der Urlaubsvergütung sind gemäß § 21 S. 2
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.1.2010 – 2 AZR 50/09 – wie folgt: Die Erklärung des Personalrats, er werde zum Antrag auf Zustimmung zur Kündigung des Arbeitnehmers keine Stellung nehmen, bewirkt nicht den vorzeitigen Eintritt der
Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 42/10 „Fall Emmely“ - Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden
Die neuesten Entwicklungen und Tipps, sowie sachgerechte Lösungen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung „Arbeitnehmerdatenschutz“ am 17.6.2010. Die Veranstaltung findet von 11.00 bis 18.00 Uhr im Wissenschaftszentrum Bonn statt. Es referieren u. a.
Die diesjährige Versammlung der Mitglieder des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG am 7.7.2010 in Köln wird vor dem Hintergrund der Krise und seiner Folgen – insbesondere für die Höhe des PSV-Bescheides – mit Spannung erwartet. Weitere Informationen
Am 10.9.2010 findet in der Bucerius Law School in Hamburg die 2. ZAAR-Tagung statt. Themen der Veranstaltung sind: Konzerndimensionaler Kündigungsschutz, Konzerneigene Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsrentenrechtliche Haftung im Konzern vs.
BAG , Urteil vom 24.03.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 66/09 (Vorinstanz: LAG München vom 27.08.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 174/08; ) (Vorinstanz: ArbG Rosenheim vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 1336/07; ) Amtliche Leitsätze: Bei der Bestimmung der
BAG , Urteil vom 10.03.2009 - Aktenzeichen 1 AZR 55/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 16.10.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 1415/07; ) (Vorinstanz: ArbG Dortmund vom 02.05.2007 - Aktenzeichen 8 Ca 5878/06; ) Amtliche Leitsätze: 1. Der Betriebsrat hat nach § 87
LAG Baden-Württemberg , Urteil vom 31.3.2010 - 20 Sa 87/09 Leitsätze Das Pflegezeitgesetz lässt nach § 4 Abs. 1 PflegeZG nur eine einmalige Pflegezeitnahme mit unmittelbarer anschließender Verlängerungsmöglichkeit, nicht aber eine Aufteilung der
BAG , Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 52/09 (Vorinstanz: LAG München vom 11.11.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 318/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 15.02.2008 - Aktenzeichen 2a Ca 12208/07; ) Amtliche Normenkette: BUrlG § 1; BUrlG § 11 Abs.
Das Seminar findet am 1.7.2010 um 17 Uhr im HS 1 des Vorlesungs- und Seminargebäudes des Fachbereichs Rechtswissenschaft in Gießen statt. Referent der Veranstaltung ist Prof. Dr. Dr. habil. Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene, European Business School –
Die Kommission will beim neuen Datenschutzabkommen den Schutz der Privatsphäre stärken. Dazu hat sie ein entsprechendes Verhandlungsmandat vorgeschlagen, das den Schutz personenbezogener Daten bei der gemeinsamen Bekämpfung von Straftaten und
Am 20.5.2010 hat die Bundesfamilienministerin Schröder im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit konkretisiert. Sie schlägt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine
ELENA läuft weiter. Die Arbeitgeber sind damit weiterhin verpflichtet, Daten ihrer Beschäftigten gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung elektronisch an die zentrale Speicherstelle (ZSS) weiterzuleiten. Da eine grundlegende Änderung nicht in Sicht ist,
Die Kommission arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein Grünbuch zur Alterssicherung in Europa. Behandelt werden hierbei Fragen zur Alterssicherung in Europa im Allgemeinen und zur betrieblichen Altersvorsorge im Besonderen. Im Bereich der
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...