LAG Köln: Aufstockung eines Teilzeitvertrages in einen Vollzeitvertrag
LAG Köln , Urteil vom 09.07.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 1386/08 (Vorinstanz: ArbG Köln vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 9 Ca 1102/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Gegenüber dem Verlangen eines Arbeitnehmers, seinen Teilzeitvertrag in einen Vollzeitvertrag aufzustocken, kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, er habe die unternehmerische Entscheidung getroffen, grundsätzlich nur Teilzeitkräfte zu beschäftigen, es sei denn, er kann diese Entscheidung durch arbeitsplatzbezogene Gründe rechtfertigen (Anschluss an BAG vom 15.08.2006, 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 ff.). 2. Ebenso wenig kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, er habe keine freie Vollzeitstelle zur Verfügung, wenn er den Arbeitnehmer trotz seines Teilzeitvertrages tatsächlich über mehrere Jahre hinweg regelmäßig in einem Umfang eingesetzt hat, der über eine Vollzeitstelle weit hinausgeht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: TzBfG § 8; TzBfG § 9;
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