BAG: Gerechtfertigte Ungleichbehandlung bei Altersversorgung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.3.2010 – 3 AZR 356/08 – wie folgt: Ein Beamter, der sich im dienstlichen Interesse für den Einsatz bei der Deutschen Bahn hat beurlauben lassen mit der Folge, dass ihm die Tätigkeit dort als ruhegehaltsfähig anerkannt wurde, hat keinen Anspruch nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auf eine betriebliche Altersversorgung bei der Bahn, wie sie nicht beamteten Führungskräften zugesagt wurde. Die Ungleichbehandlung ist deshalb gerechtfertigt, weil beurlaubte Beamte und andere Arbeitnehmer der Bahn kraft gesetzlicher Regelung hinsichtlich ihrer Altersversorgung unterschiedlichen Ordnungssystemen zugeordnet sind.