Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.7.2008 – 10 AZR 459/07 – wie folgt: Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach der Abtretung seiner pfändbaren Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis und der Aufhebung des über sein Vermögen eröffneten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.7.2008 – 10 AZR 497/08 – wie folgt: Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber eine Sonderzahlung, deren Höhe in hohem Maße durch Krankheitstage bestimmt wird und die im Hinblick auf
Das BAG hat den EuGH im Verfahren 7 AZR 253/ 07 (A) um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit einer deutschen Norm mit Gemeinschaftsrecht ersucht: Die Klägerin ist seit 1991 bei der Beklagten als Flugbegleiterin beschäftigt. Nach dem bei der
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 21.7.2008 -10 Sa 555/08 - dass das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) nur für bereits eingestellte Arbeitnehmer gilt. Auf Stellenbewerber findet die Vorschrift dagegen keine Anwendung. In der Folge sind damit auch
EuGH, Urteil vom 23.9.2008 - C-427/06; BartschLeitsatz des BearbeitersAltersabstandsklauseln, die die vor Inkrafttreten des AGG vereinbart wurden und vorsehen, dass Versorgungsleistungen an hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner reduziert werden,
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 18.6.2008 – 3 TaBV 12/08 – wie folgt: Konzerninterne Vertragsgestaltungen stellen ein rechtsmissbr äuchliches Umgehungsgeschäft dar, wenn sie dazu führen, dass die konzerninterne Entleiherin hierdurch im
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.7.2008 - 10 Sa 555/08 Leitsatz Schadenersatz nach § 612 a BGB kann nur im bestehenden Arbeitsverhältnis beansprucht werden. Auf Stellenbewerber findet § 612 a BGB keine Anwendung.§ 7 AGG, § 22 AGG, § 612a BGB
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.4.2008 – 8 AZR 268/07 – wie folgt: Wird der Arbeitnehmer in einer Namensliste zu einem Interessenausgleich aufgeführt, so wird vermutet, dass die Kündigung durch betriebliche Gründe nach § 1 Abs. 5 KSchG
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.3.2008 – 8 AZR 1022/06 – wie folgt: Bei der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB handelt es sich um eine echte Rechtspflicht, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.7.2008 – 8 AZR 205/07 –, dass das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverh ältnisses auf einen Betriebserwerber zu widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB) verwirken kann. Volltext des Urteils: //
LAG Hessen, Urteil vom 17.9.2008 - 9 SaGa 1442/08Leitsätze der Redaktion:Der Wechsel in die OT-Mitgliedschaft ist tarifrechtlich dem Verbandsaustritt gleichzusetzen. Damit besteht die Friedenspflicht nach einem Wechsel in die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...