BAG: BR-Beteiligung bei Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 22.4.2009 – 4 ABR 14/08 – wie folgt: Bei der Überleitung von Beschäftigten zu den Entgeltgruppen und den Stufen der Entgelttabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ist der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. (Quelle: PM BAG vom 22.4.2009)