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Arbeitsrecht
30.04.2009
Arbeitsrecht
BAG: Lohnwucher

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.4.2009 – 5 AZR 436/08 – wie folgt: Diese Regelung des § 138 Abs. 2 BGB gilt auch für Arbeitsverhältnisse. Das BAG hat ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht. Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags danach nicht zu beanstandende Vergütung kann durch die Entwicklung des Tariflohns wucherisch werden. (Quelle: PM BAG vom 22.4.2009)

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