Das BAG entschied in seinem Urteil vom3.12.2008 – 5 AZR 74/08 – wie folgt: Im Bereich der Vergütung greift das Gebot der Gleichbehandlung ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er bestimmte
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.11.2008 – 15 Sa 517/08 – wie folgt: Als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung bei einer Beförderung auf einen Führungsposten (hier Personalleiter eines Unternehmens mit über 1100 Beschäftigten) kann
Das BAG veröffentlichte seine Terminvorschau für das 1. Quartal 2009 und die dazugehörige Übersicht über die anhängigen Verfahren. Diese finden Sie unter www.betriebs-berater.de: // BB-ONLINE BBL2008-2737-4 (PM BAG vom 26.11.2008)
BAG, Beschluss vom 28.8.2008 - 1 ABR 16/07LeitsatzArbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.8.2008 – 9 AZR 620/07 – wie folgt: § 2 Abs. 1 TV ATZ begründet einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Dieser umfasst sämtliche Altersteilzeitarbeitsmodelle. § 2 Abs. 2 TV ATZ
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 5.11.2008 – 5 AZN 842/08 – wie folgt: Behandelt das Gericht den zentralen Vortrag einer Partei lediglich mit der formellen Wendung, hinreichende Anhaltspunkte für die geltend gemachte Rechtsfolge seien nicht
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 16.7.2008 – 7 ABR 13/07 – wie folgt: Die Übernahme eines durch § 78a BetrVG geschützten Auszubildenden ist dem Arbeitgeber nicht allein deshalb unzumutbar, weil er sich entschlossen hat, einen Teil der in
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.9.2008 – 14 Sa 932/08 – wie folgt: Eine vom Personalrat erklärte Zustimmung zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages betrifft nur die ihm mitgeteilten Angaben zum Befristungsgrund und Befristungsdauer.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...