Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss verkündet am 30.06.2008 Aktenzeichen: 2 Ta 871/07 Rechtsgebiete: ArbGG Vorschriften: ArbGG § 2 Abs. 2 b Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. Tenor: Die
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 02.07.2008 Aktenzeichen: 10 AZR 386/07 Rechtsgebiete: GG, ArbGG, ZPO, TVG, TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung Vorschriften: GG
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.4.2008 – 9 AZR 26/07 – wie folgt: Grundsätzlich löst eine jüngere Betriebsvereinbarung eine ältere gemäß der Zeitkollisionsregel ab. Das gilt allerdings nur, wenn die Betriebsvereinbarungen denselben
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.7.2008 – 10 AZR 386/07 – wie folgt: Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags führen, trägt der von der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.6.2008 – 6 AZR 478/07 – wie folgt: Der Insolvenzschuldner kann gegen ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel geltend machen, der Rechtsstreit sei infolge der
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 29.2.2008 - 2 TaBV 7/08 - wie folgt: Die vom Betriebsrat gewünschte Einigungsstelle ist unter Auslegung des § 6 Entgeltrahmenabkommens offensichtlich unzuständig. Der Betriebsrat wollte die korrigierende
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.4.2008 - 3 AZB 31/08 - wie folgt: Eine Rechtsmittelbelehrung, ein Rechtsmittel sei nicht gegeben, sagt von vornherein nichts darüber aus, ob der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist.
LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.3.2008 - 10 Sa 1089/07 BSachverhaltDie Parteien streiten um eine vom Kläger begehrte Betriebsrentenerhöhung.Der 1946 geborene Kläger ist Im Mai 2000 mit unverfallbarer Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis mit der
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.2.2008 - 2 TaBV 7/08SachverhaltDie Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle.Die Beteiligte zu 2) (Arbeitgeberin) betreibt in ihrem in gelegenen Betrieb den Handel, die Reparatur und die Wartung
BAG, Beschluss vom 15.4.2008 - 3 AZB 31/08Kostenverzeichnis zum GKG Nr. 8624; ArbGG § 9 Abs. 5Orientierungssätze:1. Nimmt der Beschwerdeführer die Rechtsbeschwerde zurück, fällt eine Gebühr von 40,00 Euro nach Nr. 8624 des Kostenverzeichnisses zum
BAG, Urteil vom 28.5.2008 - 10 AZR 274/07BGB § 611Orientierungssätze:1. Zahlt ein Arbeitgeber über zehn Jahre an alle Mitarbeiter nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit vorbehaltlos eine Jubiläumszuwendung in derselben Höhe, wird dadurch eine
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...