BAG: Arbeitszeiterhöhung und Einstellung
Das BAG entschied in seinemUrteil vom 9.12.2008 – 1 ABR 74/07 – wie folgt: Eine für die Dauer von mehr als einemMonat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 S.1BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-605-2 unter www.betriebs-berater.de