Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.2.2008 – 6 Sa 384/08 – wie folgt: Eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber nach substantiiertem Vortrag des Arbeitnehmers anderen Arbeitnehmern wegen
Das BSG entschied in seinemUrteil vom3.3.2009 – B 4 AS 47/08 R – wie folgt: Der Grundsicherungsträger durfte die Abfindungsteilzahlungen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II des Klägers als Einkommenbedarfsminderndberücksichtigen. Der
Das BAG entschied in seinemUrteil vom 9.12.2008 – 1 ABR 74/07 – wie folgt: Eine für die Dauer von mehr als einemMonat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 S.1BetrVG
Das BAG entschied in seinemU rteil vom9.12.2008 – 1 ABR 75/07 – wie folgt: Geht ein Betrieb während eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens unter Wahrung seiner Identität gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB auf einen Erwerber über, so tritt dieser
Das Bundeskabinett hat am 18.2.2009 beschlossen, in einem ersten Schritt eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer noch in dieser Legislaturperiode in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen.
BAG, Urteil vom 16.10.2008 - 7 AZR 360/07SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30. September 2005 geendet hat. Der Kläger war seit 1998 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 18.12.2008 Aktenzeichen: 6 AZR 287/07 Rechtsgebiete: TVÜ-VKA, GG Vorschriften: Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des
Das BAG veröffentlichte seine Terminvorschau für das zweite Quartal 2009 und die dazugehörige Übersicht über die anhängigen Verfahren. Diese finden Sie unter: www.betriebs-berater.de:// BB-ONLINE BBL2009-549-3
Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil verkündet am 26.03.2008 Aktenzeichen: 2 Sa 314/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 388 BGB § 394 Ein negatives Arbeitsguthaben auf einem Arbeitskonto ist vom Arbeitnehmer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.10.2008 – 7 AZR 360/07 – wie folgt: Ein sachlicher Grundfür die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.12.2008 – 6 AZR 287/07 – wie folgt: Tarifliche Normen sind unwirksam, wenn sie zu einer Gruppenbildung führen, die die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie gleichheits- oder sachwidrig
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.2.2009 – 4 AZR 19/08 – wie folgt: Begehrt ein technischer Angestellter eine höhere Vergütung, die nach dem tariflichen Tätigkeitsmerkmal die achtjährige Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe der
LAG Berlin, Urteil vom 24.11.2008 - 2 Sa 1462/08Leitsätze1. Im Falle eines arbeitsrechtlichen Widerrufsvorbehalts muss im Vertragstext deutlich werden, genau welche Leistung von einem möglichen Widerruf betroffen sein soll und in welchen Fällen der
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.1.2009 - 16 A 2412/07.PVLVorinstanz: VG Aachen, 16 K 1715/06.PVLSachverhaltMit Schreiben vom 17. Oktober 2006 teilte die Leiterin der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Aachen deren Kanzler mit, sie plane,
OV Das OVG entschied in seinem Urteil vom 30.1.2009 – 16 A 2412/07.PVL –, dass es sich bei einem Chat-Programm weder um eine Überwachungsmaßnahme handelt noch um eine „Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung“, die nach dem Personalvertretungsrecht
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 24.11. 2008 – 2 Sa 1462/08 wie folgt: Im Falle eines arbeitsrechtlichen Widerrufsvorbehalts muss im Vertragstext deutlich werden, genau welche Leistung von einem möglichen Widerruf betroffen sein soll und in
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...