LAG Hessen: Außerordentliche Kündigung wegen Gutschrift von Payback-Punkten
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.2.2008 – 6 Sa 384/08 – wie folgt: Eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber nach substantiiertem Vortrag des Arbeitnehmers anderen Arbeitnehmern wegen gleichartiger Pflichtverletzung (Missbrauch von Payback-Punkten) nicht gekündigt hat und Gründe für eine differenzierende Behandlung nicht ersichtlich und vorgetragen sind. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-605-3 unter www.betriebs-berater.de