BAG: Kündigung des Arbeitnehmers
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.3.2009 – 2 AZR 894/07 – wie folgt: Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmä- ßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen. (PM BAG vom 12.3.2009)