Terminvorschau2/2008I. TerminsüberblickII. Die anhängigen verfahren im DetailIII. Vorläufige Sitzungstage der Senate des BAGI. TerminsüberblickApril 2008Datum - Uhrzeit - Senat - Stichwort03.04. 9.00 Uhr 2
Der neunte Senat entschied in seinem Urteil vom 18.3.2008 - 9 AZR 186/07 -, dass der Arbeitgeber keinen Rückzahlungsanspruch bezüglich des gewährten Darlehens gegen den Arbeitnehmer hat, weil die Vereinbarung offen ließ, mit welcher Tätigkeit und
Der erste Senat entschied in seinem Urteil vom 20.3.2008 - 1 BvR 3255/07 -, dass die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen nach § 35a Abs. 6 S. 2 SGBIV, die Höhe der jährlichen Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 5 Ca 3794/07 - wie folgt: Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten, wenn er vom Kunden Geld vereinnahmt hat und es nicht an den Arbeitgeber weiterreicht - jedenfalls wenn er die
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 3.3.2008 - 1 Ga 28/02 - wie folgt: Der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG kann grundsätzlich auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. An einem hierfür
Der achte Senat entschied in seinem Urteil vom 1.2.2008 - 8 Sa 1625/07 - wie folgt: Eine fristlose Kündigung gegenüber einer Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts der Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR
ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 20.2.2008 - 5 Ca 3794/07Leitsatz:Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten, wenn er vom Kunden Geld vereinnahmt hat und es nicht an den Arbeitgeber weiterreicht - jedenfalls wenn er die Einnahmen
ArbG Köln, Beschluss vom 3.3.2008 - 1 Ga 28/08LEITSÄTZE:1. Der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG kann grundsätzlich auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.2. An einem hierfür
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil verkündet am 01.02.2008 Aktenzeichen: 8 Sa 1625/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 626 Fristlose Kündigung gegenüber einer Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.3.2008 - 2 AZR 961/06 -, dass nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06 -, dass betriebsbedingte Gründe vorliegen, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfällt. Das ist u. a. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Betrieb
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 8.11.2007 - 2 AZR 292/06 - wie folgt:. Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen
Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 11.3.2008 - 3 AZR 358/06 -, dass durch Umwandlungen eines Unternehmensträgers Rentnergesellschaften entstehen können, die der Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung dienen. Es bedarf keiner
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...