LAG Köln: PC für Betriebsratsarbeit
Das LAG entschied in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 9.1.2008 - 7 TaBV 25/07 - wie folgt: Der Arbeitgeber hat seinem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen. Es müsse Waffengleichheit herrschen. Der Betriebsrat hat in großem Umfang Schriftstücke zu erstellen, was ohne PC ein Vielfaches an Zeit in Anspruch nehme. Das gleiche würde für die Auswertung von Überstunden gelten. Damit stellt sich das LAG gegen die Entscheidung des BAG vom 16.5.2007 (7 ABR 45/06 - BB 2007, 2078).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1505-2 unter www.betriebs-berater.de