Der fünfte Senat entschied in seinem Urteil vom 7.11.2007 - 5 AZR 910/06 - wie folgt: Die Verjährungseinrede stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der Erhebung der Klage abgehalten
Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 636/06 - wie folgt: Welchen Umfang eine Wertsicherungsklausel hat, ist durch Auslegung nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Haben alle Beteiligten eine Erklärung
Die Kammer entschied in ihrem Urteil vom 7.3.2008 - VG 4 A 439.07 -, dass die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche Briefdienstleistungen rechtswidrig ist. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales habe mit der
Der neunte Senat entschied in seinem Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 110/07 - wie folgt: Eine vom Arbeitgeber geführte Personalakte soll möglichst vollständig und lückenlos über die Person des Arbeitnehmers und seinen beruflichen Werdegang Aufschluss
Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 11.12.2007 - 3 AZR 280/06 - wie folgt: Ein Kläger handelt nicht dadurch rechtsmissbräuchlich, dass er einen gegenüber seiner eigenen Berechnungsweise zu hohen Klageantrag erstinstanzlich und in der
BAG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 280/06 -ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b; BGB § 242; BetrAVG § 2 Abs. 1 und 5Sachverhalt:Die Parteien streiten darüber, ob die bei vorzeitigem Ausscheiden erworbene Betriebsrentenanwartschaft des Klägers für
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 19.09.2007 Aktenzeichen: 4 AZR 670/06 Rechtsgebiete: TVG, MTV 2003 Vorschriften: TVG § 1 TVG § 4 Abs. 1 Manteltarifvertrag für den Einzel- und Versandhandel im Freistaat Sachsen vom
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 26. Februar 2008 - C‑506/06, Sabine Mayr gegen Bäckerei und Konditorei Gerhard Flöckner OHGTenor:Die Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Der vierte Senat entschied in seinem Urteil vom 19.9.2007 - 4 AZR 670/06 - wie folgt: Wenn tariffähige Parteien eine Urkunde unterzeichnen, die die Überschrift „Manteltarifvertrag ..." trägt und nicht nur materiell-rechtliche Abschluss-, Inhalts-
Die Große Kammer entschied in seinem Urteil vom 26.2.2008 - C‑506/06 -, dass eine Kündigung, die hauptsächlich deshalb erfolgt, weil sich die Arbeitnehmerin in einem vorgerückten Stadium einer In-Vitro-Fertilisation befindet, gegen den Grundsatz
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...