Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 19.09.2007 Aktenzeichen: 4 AZR 601/06 Rechtsgebiete: ETV, ETV 2005, BGB Vorschriften: ETV § 2 ETV § 3 ETV § 4 ETV § 5 ETV 2005 § 2 ETV 2005 § 3 BGB § 613a
BAG: Vergütung nach einem Firmentarifvertrag nach BÜDer vierte Senat entschied in seinem Urteil vom 19.9.2007 - 4 AZR 601/06 - wie folgt: Sowohl nach § 2 ETV als auch nach § 2 ETV 2005 bestimmt sich die Einstufung des Arbeitnehmers in die
BAG: Befristung einer ArbeitszeiterhöhungDer siebte Senat entschied in seinem Urteil vom 8.8.2007 - 7 AZR 855/06 - wie folgt: Erfolgt die Befristung der Erhöhung der Arbeitszeit eines unbefristet teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Grund von
ArbG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2007 - 1 Ca 5428/07Sachverhalt:Die Parteien streiten über die Wirksamkeit betriebsbedingter Änderungskündigungen. Die 41-jährige Klägerin, die verheiratet und für einen sechsjährigen Sohn unterhaltspflichtig ist, trat
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 22.8.2007 - 86 Ca 1696/07 - wie folgt: Die Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter gemäß § 27 A Abs. 1 BAT i.V.m. dem Anwendungstarifvertrag des Landes Berlin vom 31.7.2003 ist eine unmittelbare
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 19.11.2007 - 1 Ca 5428/07 - über die Zumutbarkeit eines 40 Minuten langen einfachen Anfahrtsweges zur Arbeit, nachdem sich die Klägerin gegen eine ortsverändernde Änderungskündigung wehrte. Die
-af- Die Klägerin wurde von der Beklagten am 1. 9.2004 zunächst für ein Jahr mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden befristet eingestellt. Am 11.7.2005 vereinbarten die Parteien für die Zeit ab dem 1.9.2005 ein befristetes
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 22.11.2007 - 5 TaBV 23/07 - über die Verhältnismäßigkeit des durch den Spruch der Einigungsstelle statuierten absoluten Alkoholverbots für sie Schiffsbesatzung.Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.1.2007 - 6 Ta 2548/07: Begehrt ein Arbeitnehmer von seinem früheren Arbeitgeber Zahlung restlicher Nettovergütung, liegt eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis vor, für die die
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4.1.2008 - 6 Ta 2548/07Leitsätze:1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 127 Abs. 2 Satz 2 Ts. 2 ZPO kommt es für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde auf den Wert der gesamten Hauptsache an, selbst
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 18. 12. 2007 - Rs. C-341/05; Laval un Partneri Ltd gegen Svenska Byggnadsarbetareförbundet, Svenska Byggnadsarbetareförbundets avdeling 1, Byggettan, Svenska Elektrikerförbundet Tenor:1. Art. 49 EG und Art. 3 der
LAG Nürnberg, Urteil vom 16.10.2007 - 7 Sa 182/07Leitsatz:Bei der Interessenabwägung gilt: Eine lange Betriebszugehörigkeitsdauer kann gewichtungsneutral sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lange Vertrauen entgegen gebracht hat und damit die
Der fünfte Senat entschied in seinem Urteil vom 16.11.2007 - 5 AZR 880/06 - wie folgt: Ob ein rechtsgeschäftliches negatives Schuldanerkenntnis oder nur eine bestätigende Wissenserklärung vorliegt, richtet sich nach dem Verständnis eines redlichen
LAG Hamm, Beschluss vom 30.7.2007 - 10 TaBVGa 17/07sachverhalt: A. Der antragstellende Betriebsrat begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung von der Arbeitgeberin die Unterlassung einer aus seiner Sicht bevorstehenden Betriebsänderung bis zum
BAG, Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06Leitsätze:1. Ein Verstoß gegen das in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verankerte Transparenzgebot, Vertragsklauseln klar und verständlich zu formulieren, liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einem von ihm
ArbG Berlin, Urteil vom 22.8.2007 - 86 Ca 1696/07leitsätze:1. Die Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter gemäß § 27 A Abs. 1 BAT i.V.m. dem Anwendungstarifvertrag des Landes Berlin vom 31.7.2003 ist eine unmittelbare Benachteiligung i.S.d.
LarbG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2007 - 5 TaBV 23/07sachverhalt:I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruches.Der Antragsteller (im Folgenden: Betriebsrat) ist der im Betrieb der Antragsgegnerin (im
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...