LAG Berlin: Anhörung des Betriebsrats bei Änderungskündigung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 15.2.2008 - 8 Sa 1467/07 - wie folgt: Folgt der Arbeitgeber den Einwänden des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Änderungskündigung und schränkt er das Änderungsangebot zugunsten des Ar-beitnehmers ein, so ist eine erneute Anhörung des Betriebsrats nicht geboten.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1280-4 unter www.betriebs-berater.de