BAG: Unzulässige verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2008 - 2 AZR 821/06 - wie folgt: Nach § 15 KSchG ist auch eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber dem geschützten Personenkreis unzulässig.