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Arbeitsrecht
13.06.2008
Arbeitsrecht
BAG: Unzulässige verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2008 - 2 AZR 821/06 - wie folgt: Nach § 15 KSchG ist auch eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber dem geschützten Personenkreis unzulässig.

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