BAG: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit ausländischem Arbeitgeber
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2008 - 2 AZR 902/06 -, wie folgt: Das Kündigungsschutzgesetz gilt - vorbehaltlich von Sonderregelungen des Gemeinschaftsrechts - nur für Betriebe, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG erfüllen.