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Arbeitsrecht
04.06.2008
Arbeitsrecht
BAG: Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Treueprämie

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 1 AZR 114/07 -, wie folgt: Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung muss unmissverständlich und eindeutig sein. Erforderlichenfalls ist die Kündigungserklärung in Anwendung des § 133 BGB auszulegen. Lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass sich die Kündigung auf eine bestimmte Betriebsvereinbarung bezieht, entfaltet sie keine die Betriebsvereinbarung beendende Wirkung.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1280-3 unter www.betriebs-berater.de

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