BAG: Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Treueprämie
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 1 AZR 114/07 -, wie folgt: Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung muss unmissverständlich und eindeutig sein. Erforderlichenfalls ist die Kündigungserklärung in Anwendung des § 133 BGB auszulegen. Lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass sich die Kündigung auf eine bestimmte Betriebsvereinbarung bezieht, entfaltet sie keine die Betriebsvereinbarung beendende Wirkung.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1280-3 unter www.betriebs-berater.de